Scheidungsimmobilie
Checkliste: Immobilie während der Scheidung
Eine Scheidung ist oft eine emotionale Achterbahnfahrt. Zusätzlich ist es auch ein bürokratischer Aufwand. Auch wenn die gemeinsame Immobilie immer im Hinterkopf ist, fällt es vielen Paaren schwer, eine gute Lösung dafür zu finden. Damit es Ihnen leichter fällt, den Überblick bei der Scheidungsimmobilie zu behalten, finden Sie hier unsere Checkliste.
Für gewöhnlich gibt es vier Möglichkeiten, mit der gemeinsamen Immobilie in der Scheidung umzugehen. Sie kann verkauft oder vermietet werden. Einer der ehemaligen Partner kann sie übernehmen und den anderen auszahlen oder an ihn Miete zahlen.
Immobilie verkaufen
- Vorteil: ist sinnvoll, wenn Schulden getilgt werden müssen, beispielsweise die Immobilienfinanzierung noch nicht abgezahlt ist
- Nachteil: wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, verlangen viele Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung
- Wichtig: es kann Spekulationssteuer anfallen, wenn vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie gewohnt wurde
- Achtung: können sich beide nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung – diese wirkt sich oft negativ auf den Verkaufserlös aus
Immobilie vermieten
- Vorteil: ist sinnvoll, wenn die Immobilie im Familienbesitz bleiben soll
- Nachteil: als Vermieter muss man sich um die Verwaltung der Immobilie kümmern, bei Scheidungspaaren kann das zu Streit führen
- Wichtig: die Verwaltung einer Immobilie klappt oft nur, wenn das Scheidungspaar noch gut miteinander auskommt und Verantwortlichkeiten aufgeteilt werden können
- Achtung: ist der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt, sollten die Mieteinnahmen ausreichen, um die monatlichen Raten zu decken
Einer der Ex-Partner übernimmt die Immobilie
- Wichtig: wer die Immobilie übernimmt, muss alle Kosten stemmen können – der andere Partner muss ausgezahlt werden, ist der Kredit noch nicht abgezahlt, fallen diese Kosten ebenfalls an, ebenso müssen Wohn- und Instandhaltungskosten getragen werden
- Achtung: es besteht häufig die Gefahr der finanziellen Überlastung, vor diesem Schritt sollte alles gründlich durchgerechnet werden
Einer bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner
- Vorteil: mögliche Unterhaltszahlungen können mit der Miete verrechnet werden
- Nachteil: für laufende Kredite haften weiterhin beide – wird einer zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert
- Achtung: kann der Kredit nicht abgezahlt werden, droht wiederum die Zwangsversteigerung
Hinweis
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Inga/stock.adobe.com
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