Die Assvor Woche
Was versteckt sich hinter der Widerrufsbelehrung
Diese Woche stand wieder alles im Zeichen der Beratung. Einige Verkäufer und Käufer brauchten von uns Fachwissen und Hilfe, um mit ihren Immobilienplänen weiterzukommen. Schön war es, dass wir mit allen eine passende Lösung erarbeiten konnten. Schade war, dass nicht alle diese umgesetzt haben, sondern z.B. lieber auf uns als Makler beim Verkauf verzichteten und dann das Haus unter Wert verkauften. Aber so freut sich wenigstens eine nette Käuferfamilie ein ziemliches Schnäppchen auf diesem aktuell verrückten Immobilienmarkt gemacht zu haben und wir freuen uns einfach mit der Familie und schütteln verwundert den Kopf über die Verkäufer. Merke, ob als Verkäufer oder Käufer, wenn du einen marktgerechten Preis erreichen willst, ist ein Immobilienmakler nicht die schlechteste Idee.
Neu im Verkauf: Eigentumswohnungen in Wittlaer
Im Verkauf ging diese Woche ein Angebot online, eine zweite Eigentumswohnung ist bereits fertig vorbereitet und startet nächste Woche in den Vertrieb. Das Haus in Oberkassel ist nun endgültig reserviert, bei der Wohnung in Kaiserswerth laufen Finanzierungsgespräche, aktuell warten wir hier also auf die Rückmeldung und machen weiter unsere Besichtigungen.
Von einem neuen Haus in Angermund haben wir bereits diese Woche Fotos aufgenommen. Die Sonne hat einfach so schön geschienen, so dass wir trotz des Verkaufsstarts, der erst in einigen Monaten sein wird, bereits sonnige Frühlingsbilder aufnehmen wollten.
Ausverkauf in der Vermietung
In der Vermietung sind nun erst einmal bei allen Immobilien die Mietverträge diese Woche unterschrieben worden. Wir sind tatsächlich „ausverkauft“ oder besser „ausvermietet“. Das ging aber auch schnell die letzten Wochen. Leider mussten wir aber auch einigen Interessenten sagen, dass sie ihre Wunschimmobilie nicht bekommen. Das macht nie Spaß, aber bestimmt kommen bald schon die nächsten schönen Häuser und Wohnungen herein.
Und täglich grüßt das Murmeltier namens Widerrufsbelehrung
Eines unserer zentralen Themen diese Woche war jedoch die Widerrufsbelehrung. Obwohl das geänderte Fernabsatzgesetz nun schon einige Jahre gilt, gibt es doch noch immer hin und wieder Kunden, die ein Problem mit der Bestätigung des Erhalts ihrer Widerrufsbelehrung haben. Und auch nach umfangreichen Erklärungen ist hier oft keine Bereitschaft uns den Eingang zu bestätigen. Für uns heißt das eigentlich, dass wir mit dem Kunden nicht weiter zusammenarbeiten können. Keine Besichtigungen durchführen und auch sonst ihm nichts zur Verfügung stellen.
Meist ist das Argument, dass musste ich noch nie machen und Sie sind der einzige Makler, der sowas von mir verlangt. Ist das wirklich so? Fragen andere Makler die Bestätigung der Widerrufsbelehrung nicht ab? Was sind Ihre Erfahrungen?
Wir werden bei solch einem Gebaren immer vorsichtig. Es ist schwer für uns zu unterscheiden, ob wir wen vor uns sitzen haben, der gezielt die Provision umgehen möchte oder tatsächlich mit den Anforderungen der neuen Gesetzgebung einfach überfordert ist. Wir lieben unseren Beruf, aber am Ende umsonst gearbeitet zu haben, wollen wir dann doch nicht riskieren. Daher hier nochmals der Link zu unserer ausführlichen Erklärung zur Widerrufsbelehrung auf Grund des Fernabsatzgesetzes.
Wir wünschen schöne Ostern
Frau Schmittmann verabschiedet sich nun in den Osterurlaub und somit wird es sowohl um den Blog, als auch um unsere Social Media-Kanäle für eine Woche etwas ruhiger werden. Wir wünschen Ihnen ein paar schöne Feiertage in der nächsten Woche, viele bunte Ostereier und eine entspannte Zeit mit Ihren Liebsten.
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