Die ASSVOR Woche
Wenn es an der Verwalterzustimmung plötzlich hapert Teil 2
Erinnern Sie sich noch an unseren spannenden Blog-Beitrag „Wenn es an der Verwalterzustimmung plötzlich hapert“? Wie ging es weiter?
Hier folgt die Auflösung:
Nachdem unser skurriler Hausverwalter zunächst auf stur geschaltet hat, haben wir mit dem Notar, Käufer und Verkäufer nach anderen Möglichkeiten geschaut, um die Abwicklung dennoch zügig voran zu treiben.
Es gibt im Leben in der Regel immer mehr als einen Weg. Einer davon wäre, die Zustimmung aller Eigentümer einzuholen und somit die Hausverwalter-Zustimmung zu umgehen. Da in dem Objekt kurzfristig eine außerordentliche Eigentümerversammlung bevorstand, war es die Überlegung, diesen Weg zu gehen. Die Bestellung der neuen Hausverwaltung sollte bei eben dieser Versammlung ebenfalls stattfinden. Alternativ hätte man darauf warten können, bis der neue Verwalter sein Amt antritt und als einen seiner ersten Amtsgänge die Zustimmung für den Verkauf gibt.
Da die Höhe des Schadensersatzanspruchs von dem Anwalt des Käufers detailliert berechnet und transparent dargelegt wurde (und eine hohe fünfstellige Summe darstellte), hat der Verwalter schlussendlich seine Zustimmung in grundbuchtauglicher Form dem Notar zukommen zu lassen.
Wie sich herausstellte hat der besagte Verwalter die Verwaltung eigentlich nur nebenbei gemacht und war kein Profi! Viel Ärger um nichts und eine unnötige Verzögerung waren die Folgen davon. Daher unser Rat: schauen Sie genau hin, wem Sie Ihre Immobilie anvertrauen.
Ende gut, alles gut.
Wir freuen uns, dass der Käufer in Kürze seine Kapitalanlage renovieren und vermieten kann, der Verkäufer seinen Verkaufserlös auf seinem Konto bekommt und der Notar und auch wir den Fall abschließen und unsere Kunden zufrieden sehen können.
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