ASSVOR - Warum gibt es eine Widerrufsbelehrung beim Immobilienmakler

WIDERRUFSBELEHRUNG

Was bedeutet eigentlich Widerrufs­belehrung?

Wenn Sie als Interessent bei einem Makler telefonisch oder online ein Exposé oder Objektinformationen anfordern und der Makler Ihnen dieses Informationen zusendet, dann besteht ab diesem Moment juristisch betrachtet bereits ein Maklervertrag, auch wenn für diese Tätigkeit an sich keine Kosten anfallen.

Provision nur bei Kauf der Immobilie

Seit dem 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge.

Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Dazu gehören alle Anfragen zu Immobilien, die mit einer Käuferprovision angeboten werden, die online oder über Telefon an den Makler gestellt werden.

Der Makler, also wir, müssen Sie in diesem Fall über Ihr Widerrufsrecht belehren, bevor wir mit unserer Tätigkeit, also beispielsweise dem Versand des Exposés oder einer Objektbesichtigung beginnen.

Zwar wird unser Honorar in jedem Fall erst nach einem späteren Kauf fällig, belehren wir Sie aber nicht, können Sie auch später noch Ihr Widerrusfrecht ausüben und wir verlieren unseren Provisionsanspruch nach Ihrem Kauf.

Aber das Gesetz setzt noch eine zweite Hürde: Nach der Belehrung haben Sie gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Daher dürften wir Ihnen trotz Belehrung erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist eine Exposé sowie Objektunterlagen zusenden. Es sei denn, Sie fordern uns ausdrücklich auf, bereits vorher mit unserer Tätigkeit zu beginnen. Dies können Sie über ein Musterformular erledigen.

Zusammenfassung zum Widerrufsrecht:

  • Sie bitten uns per Telefon oder online um ein Exposé bzw. Objektinformationen zu einem Angebot mit Käuferprovision
  • Wir belehren Sie über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht (Musterformular)
  • Sie bestätigen uns gegenüber die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung und fordern uns auf, bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit unserer Tätigkeit zu beginnen (Musterformular)
  • Wir senden Ihnen das Exposé und Objektinformationen bzw. den Objektnachweis zu (KOSTENLOS)
  • Wir besichtigen mit Ihnen das Objekt (KOSTENLOS)
  • Ihnen gefällt das Objekt nicht. Keine Kosten für Sie
  • Sie kaufen das Objekt: Die im Exposé angegebene Maklerprovision wird fällig

Wenn Sie das alles umgehen möchten, besteht die Möglichkeit, dass Sie persönlich im KAISERSWERTHER IMMOBILIENFORUM vorbeischauen. Dann nämlich gilt das Fernabsatzgesetz nicht und wir können Ihnen das Exposé persönlich aushändigen.