Die ASSVOR Woche

Wenn es an der Verwalterzustimmung plötzlich hapert

Wenn der Hausverwalter die Verwalterzustimmung verweigert, keine Verwalterzustimmung bei Kaufvertrag von Eigentumswohnung

Was sind Ihre Befürchtungen, was alles schief gehen könnte, wenn Sie eine Wohnung kaufen? Das der Verkäufer nicht ehrlich zu Ihnen ist? Versteckte Mängel? Das die Bank nicht pünktlich zahlt und der Kauf deshalb scheitert? Der Fall, den wir Ihnen hier etwas schildern wollen, hatte einen anderen Grund, mit dem auch unsere Käufer, die schon mehrfach Wohnungen gekauft haben, nicht gerechnet haben: Das böse Wort hier hieß Verwalterzustimmung.

Woher weiß ich, ob eine Verwalterzustimmung erforderlich ist?

In vielen Teilungserklärungen werden Sie lesen, dass für den Verkauf der Eigentumswohnung eine Verwalterzustimmung erforderlich ist. Keine große Sache und für jeden Hausverwalter eine Standardprozedur. Auch die Notare werden Ihnen sagen, dass hierdran kein Verkauf bzw. Kauf scheitert. Doch erinnern Sie sich noch an unseren Verwalter, über den wir schon einmal geschrieben haben, der den Energieausweis nicht herausrücken wollte? Ja, über diesen sonderlichen Hausverwalter möchten wir nun etwas mehr erzählen.

Die Kaufabwicklung läuft ihren gewohnten Weg, bis …

Nun war der Kaufvertrag unterzeichnet, der Notar verrichtete seine Arbeit und so langsam rückte die Kaufpreiszahlung immer näher. Was noch fehlte war die Verwalterzustimmung. Dies machte bis zu diesem Zeitpunkt niemanden nervös. Warum auch, manchmal vergessen Hausverwaltungen einfach einen Termin hierfür zu machen, oder lassen für diesen etwas viel Zeit ins Land ziehen. Die Verwalterzustimmung abgeben für den Verkauf einer Eigentumswohnung ist einfach oft nicht die Lieblingsaufgabe der Hausverwalter und Hausverwalterinnen und geht dann im Tagesgeschäft etwas unter. Hin und wieder müssen wir somit einmal freundlich bei der Hausverwaltung anrufen und diesen kleinen Gang zum Notar in Erinnerung rufen.

Was war hier anders bei der Verwalterzustimmung?

Dies passierte auch in diesem Fall. Frau Krüsselsberg rief freundlich an und erinnerte an die fehlende Zustimmung. Ab diesem Moment kamen wir aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus. Es stellte sich heraus, dass der Verwalter nach mehreren Fehltritten von der Eigentümergemeinschaft als Verwalter abgewählt wurde und sich somit nicht mehr als zuständig sah für das Abgeben der Verwalterzustimmung. Nach einem weiteren Telefonat kam Licht ins große Dunkle, was dieses erste Telefonat bei uns hinterlassen hatte. Laut Eigentümergemeinschaft war der Verwalter zwar abgewählt, aber sein Vertrag lief natürlich noch bis zum Jahresende, um einen sauberen Übergang zur neuen Hausverwaltung zu schaffen. Dies interessierte den aktuellen Hausverwalter jedoch recht wenig. Er fühlte sich nicht mehr zuständig und verweigerte damit seine Zustimmung zu dem Kaufvertrag abzugeben.

Der Käufer kommt mit ins Spiel um die Verwalterzustimmung

Nachdem weder wir, noch der Verkäufer, bei dem Verwalter weiterkamen, schaltete sich der Käufer ein. Auch er rief den etwas speziellen Hausverwalter an. Diesmal jedoch mit der Drohung auf Schadensersatz im Gepäck. Doch selbst dies lies den Hausverwalter kalt. Seine Antwort? „Bis Sie einen Anwalt gefunden haben, der Schadensersatz für Sie bei mir geltend macht, bin ich eh kein Verwalter mehr von dieser Wohnung.“ Blöd nur, dass der Käufer beruflich mit Anwälten zu tun hat und es keine zwei Stunden dauerte, bis der Verwalter eines Besseren belehrt wurde.

 

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